Datenabflussprüfung
Wurden bei Ihrem WordPress-Hack möglicherweise Daten abgeflossen?
Wir suchen in den verfügbaren Dateien, Konten und Protokollen nach Spuren eines möglichen Datenabflusses. Im Bericht steht, was wir gefunden haben, welche Daten fehlen und welche Fragen deshalb offenbleiben. Einen Datenabfluss können wir nur dann sicher ausschließen, wenn die dafür nötigen Protokolle vollständig und vertrauenswürdig sind.
Nach einem WordPress-Hack muss geklärt werden, ob Kunden- oder Nutzerdaten betroffen sein könnten. Dafür werten wir die verfügbaren technischen Spuren aus und dokumentieren, welche Aussagen sie zulassen und wo Daten fehlen.
Was wir prüfen
Je nach verfügbaren Protokollen und Systemzugriff werten wir unter anderem folgende Prüffelder aus:
- verdächtige Downloads, Archive oder Datenbankexporte
- neu angelegte Benutzer oder Anwendungspasswörter
- ungewöhnliche Anmeldungen und Zugriffsereignisse
- Webshell- und Dateimanagerfunktionen
- ausgehende Anfragen an fremde Server
- SMTP- und Formularmissbrauch
- Änderungen an Zahlungs-, Tracking- oder Checkout-Code
- verdächtige Datenbankabfragen, soweit protokolliert
- Malwarefunktionen für den Abgriff von Zugangsdaten oder anderen Daten
- verfügbare Hosting-, WAF-, CDN-, Apache-, Nginx-, PHP-, Mail- und WordPress-Logs
- zeitliche Lücken und fehlende Protokolle
Aussagegrenzen — was ein Ergebnis bedeutet und was nicht
Für die Bewertung unterscheiden wir zwischen einem Befund (klar belegte Tatsache), einem Indiz (Hinweis, der eine Möglichkeit stützt, aber nichts beweist) und einer Grenze (das, was die vorhandenen Daten nicht zeigen können). Diese Einordnung wird für jede relevante Spur im Abschlussbericht verwendet.
Meldepflicht bei personenbezogenen Daten
Eine Meldung an die Aufsichtsbehörde kann nach Art. 33 DSGVO erforderlich sein und muss dann grundsätzlich unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis, erfolgen. Art. 34 betrifft die Information betroffener Personen, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko besteht.
Diese rechtliche Bewertung nehmen wir Ihnen nicht ab und können wir nicht abschließend treffen. Sie bleibt bei Ihnen als Verantwortlichem und Ihrer Datenschutz- beziehungsweise Rechtsberatung. Wir dokumentieren die verfügbaren technischen Befunde und Lücken als Grundlage für diese Entscheidung.
Verdacht auf Datenabfluss? Wir prüfen die verfügbaren Spuren.
Häufige Fragen zu Datenabfluss und DSGVO
Können Sie beweisen, dass keine Daten abgeflossen sind?
Nein. Fehlen Protokolle oder decken sie den fraglichen Zeitraum nicht vollständig ab, lässt sich ein Datenabfluss nicht sicher ausschließen. Wir halten fest, welche Spuren geprüft wurden und welche Fragen wegen fehlender Daten offenbleiben.
Muss ich einen Datenabfluss der Aufsichtsbehörde melden?
Eine Meldung an die Aufsichtsbehörde kann nach Art. 33 DSGVO erforderlich sein und muss dann grundsätzlich unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis, erfolgen. Art. 34 betrifft die Information betroffener Personen, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko besteht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bewerten Sie als Verantwortlicher gegebenenfalls mit Ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung.
Was passiert, wenn Ihre Prüfung keine Hinweise findet, ich aber unsicher bleibe?
Im Bericht steht, welche Datenquellen geprüft wurden, welchen Zeitraum sie abdecken und wo Lücken bestehen. Damit können Sie die nächsten Schritte mit Ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung festlegen.
Bieten Sie beweissichere IT-Forensik an?
Nein. Unsere Datenabflussprüfung ist eine indikatorenbasierte technische Einschätzung, keine gerichtsverwertbare forensische Untersuchung. Wenn Ihr Fall eine solche erfordert, weisen wir Sie darauf hin und benennen die Grenze unseres Leistungsumfangs klar im Bericht.